Zehn Highlights: das steckt in der DEVK Privathaftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht braucht jeder, aber nicht alle Privathaftpflichtversicherungen sind gleich.

Hier kommt es oft auf die Details an, ob die Leistungen über eine gewisse Grundabsicherung hinausgehen. Als Versicherungskaufmann ist es mir wichtig, Versicherungsschutz anbieten zu können, der sich an neue technische Entwicklungen, gesellschaftliche Veränderungen und die persönlichen Lebensumstände meiner Versicherten anpassen lässt. Mit dem Aktiv-, Komfort- und Premiumschutz bietet die DEVK Privathaftpflichtversicherung eine verlässliche Absicherung, die der Lebensrealität ihrer Versicherungsnehmer gerecht wird. Im Folgenden habe ich zehn Haftpflicht-Highlights zusammengestellt, die sich meiner Erfahrung nach besonders lohnen.

1. Familienangelegenheiten: Im Haushalt lebende Familienangehörige (Familien-Haftpflicht Premium-Schutz)

In der DEVK Familienhaftpflicht sind Kinder grundsätzlich mitversichert – sowohl die eigenen als auch die Kinder des Ehegatten oder die des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners. Dazu zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Erst wenn die Kinder die Erstausbildung (darunter fällt auch ein Studium) abgeschlossen haben, müssen sie sich selbst versichern. Anders im Premiumschutz der DEVK Familienhaftpflicht! Denn hier sind alle im Haushalt lebenden Angehörigen zeitlich unbegrenzt mitversichert. Somit auch die erwachsenen, vollberufstätigen Kinder und andere im Haushalt lebende Verwandte.

Beitragsfrei über die DEVK-Privathaftpflichtversicherung mitversicherte Personen sind:

•            der Ehepartner/die Ehepartnerin

•            der Lebenspartner/die Lebenspartnerin

•            minderjährige Kinder

•            Ledige Kinder, die die Volljährigkeit erreicht haben und ...

... zur Schule gehen

... den Grundwehrdienst absolvieren

... ein freiwilliges soziales Jahr machen

... sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden

... ein an die Erstausbildung anschließendes Praktikum bzw. Referendariat

absolvieren

Ein Beispiel: Aufgrund der Corona-Krise ziehen viele junge Erwachsene erstmal wieder zurück ins Elternhaus, weil es vorübergehend keinen Sinn ergibt, in Zeiten von ausfallenden Präsenzveranstaltungen und Homeoffice einen Wohnsitz am Arbeits- oder Studienstandort zu unterhalten. Unabhängig vom Alter und dem beruflichen Status sind sie im Haushalt ihrer Eltern über den Premiumschutz der Familienhaftpflicht mitversichert.

2. Kinderfragen: Schäden durch deliktunfähige Kinder und geistig behinderte Menschen (Familien-Haftpflicht Komfort- und Premium-Schutz)

In Deutschland wird bei Kindern unter sieben Jahren und geistig behinderten Menschen angenommen, dass sie für ihr Handeln nicht verantwortlich und somit auch nicht haftbar gemacht werden können. Im Gegensatz zur DEVK Privathaftpflichtversicherung versichern längst nicht alle Versicherer deliktunfähiger Kinder mit, da eine gesetzliche Haftung nicht besteht.

Ein Beispiel: Die Familie ist im Garten und die Eltern haben einen Moment nicht aufgepasst; da hat die 3-jährige Tochter auch schon das Auto des Nachbarn im Spiel mit einem Stein zerkratzt. Laut Gesetz müssen weder die Eltern (da sie durch die Anwesenheit die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben) noch das Kind haften. Gar nicht gut für die nachbarschaftlichen Beziehungen, denn der Nachbar bleibt so auf dem Schaden sitzen. Noch unangenehmer wird es, weil alle Umstände betrachtet werden müssen und damit ein lästiges Hin und Her beginnt, denn haben die Eltern z.B. im Haus einen Mittagsschlaf gehalten, haben sie die Aufsichtspflicht verletzt und können sehr wohl für den Schaden haftbar gemacht werden. Es müssen viele Fragen geklärt werden: Ist das Kind in einem Alter, wo es auch alleine im Garten spielen kann? Waren die Eltern als der Schaden passiert ist nur kurz im Badezimmer oder haben sie geschlafen? Und so weiter, und so fort – wenn Kinder unter sieben Jahren mitversichert sind, lässt sich dieses Konfliktpotenzial vermeiden.

3. Schlüsselfrage 1: Kosten eines Schlüsseldienstes für privat gemieteten Wohnraum (Komfort- und Premium-Schutz)

Schlüssel vergessen? Ein Anruf beim Schlüsseldienst ist nur noch halb so ärgerlich, denn Mieter bekommen im Komfort-Schutz der DEVK Privathaftpflichtversicherung bis 100 Euro, im Premium-Schutz bis 200 Euro der Kosten für den Schlüsseldienst erstattet.

4. Schlüsselfrage 2: Verlust von fremden, privat überlassenen Schlüsseln (Premium-Schutz)

Es ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch teuer werden, wenn man einen privat überlassenen Schlüssel verliert und deshalb z. B. gleich mehrere Schlösser ausgetauscht werden müssen. Im Premium-Schutz der privaten DEVK Haftpflichtversicherung sind solche Fälle abgesichert.

Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer soll die Pflanzen der Nachbarin gießen, während diese im Urlaub ist. Leider hat er den Schlüssel aus Bequemlichkeit immer mit dabei und verliert ihn irgendwie zwischen Arbeitsplatz und Feierabendbier auf nimmer Wiedersehen. Im Premium-Schutz der DEVK kommt er billig davon, denn die Kosten für den neuen Schlüssel werden mit nur 150 Euro Selbstbeteiligung bis zu 50.000 Euro ersetzt.

5. Schlüsselfrage 3: Verlust von fremden, beruflich überlassenen Schlüsseln (Premium-Schutz)

Ganz neu im Premium-Schutz ist, dass nicht nur die überlassenen Schlüssel zu Privathäusern oder -wohnungen, sondern auch zu geschäftlichen Räumen versichert sind. Verliert ein Arbeitnehmer also seinen Schlüsselbund für die Arbeitsstätte, wird der Schaden mit 150 Euro Selbstbeteiligung bis zu 10.000 Euro ersetzt. Wie beim Verlust von privat überlassenen Schlüsseln umfasst der Versicherungsschutz nicht nur die Auswechslung von Schlüsseln, Schlössern und Schließanlagen, sondern auch vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie Notschlösser und sogar einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Schlüsselverlust.

6. Lei(h)stungsdruck: Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen und medizinischen Geräten (Komfort- und Premium-Schutz)

Auch wer immer verantwortungsbewusst und angemessen mit Leihgaben umgeht kann durch ein einfaches Missgeschick einen Schaden verursachen. Wer Freunde und Bekannte, die einem vertrauensvoll ihr Eigentum geliehen haben, nach so einem Fehler nicht im Regen stehen lassen will, profitiert vom Komfort- und Premium-Schutz der DEVK Privathaftpflichtversicherung. Denn mit 1.000 Euro im Komfort- bzw. 10.000 Euro im Premium-Tarif sind kleine und größere Schäden schnell aus der Welt geschafft.

Bei für den Privatgebrauch gemieteten oder geliehenen medizinischen Geräten kann es allerdings schnell teurer werden. Deshalb sind Blutzucker- oder Blutdruckmessgeräte, Milchpumpen, Vernebler und Co. sogar bis zu 50.000 Euro versichert.

7. Umzugsschulden sind Ehrenschulden: Schäden durch Gefälligkeitshandlungen – auch Umzugsschäden (Aktiv-, Komfort- und Premium-Schutz)

„Umzugsschulden sind Ehrenschulden“ heißt es so oft. Und wenn man beim Umzug den teuren Fernseher der besten Freundin die Treppe runterfallen lässt, sind das dann auch „Ehrenschulden“? In erster Linie ist es mal unangenehm und hoffentlich mitversichert, denn Schäden durch Gefälligkeitshandlungen sind längst nicht bei jedem Versicherer in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Die DEVK bietet diesen Schutz mit bis zu 5.000 Euro bereits im Aktiv-Tarif. Hat der Freundeskreis regelmäßig teurere Einrichtungsgegenstände zu transportieren, geht man mit 10.000 Euro im Komfort-Schutz und 50.000 Euro im Premium-Schutz auf Nummer sicher. Bleibt nur die Frage, warum Freunde mit so wertvollem Inventar sich kein Umzugsunternehmen leisten...

8. Ausfallerscheinungen: Forderungsausfalldeckung (Komfort- und Premium-Schutz)

Man selbst ist gut versichert, aber der Fahrradfahrer, der einen auf dem Gehweg umfährt, leider nicht? Bei einem Schaden ab 2.000 Euro greift dann zum Glück die Forderungsausfalldeckung, die im Komfort-Schutz Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. Euro, im Premium-Schutz (ab 1.000 Euro Schaden) bis 10 Mio. Euro erstattet. Der Premium-Schutz beinhaltet sogar bis 1 Mio. Euro für Vermögensschäden. Mit dieser Zusatzleistung sichert die DEVK Privathaftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche der versicherten Personen ab, die vom Schädiger nicht ersetzt werden können, da dieser entweder keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt oder über ein nicht ausreichendes Vermögen verfügt.

Ein Beispiel: Ein Fahrradfahrer überquert achtlos die Straße. Dabei übersieht er einen Motorradfahrer und nimmt diesem die Vorfahrt. Dieser stürzt und verletzt sich schwer. Es entsteht ein hoher Sach- und Personenschaden. Der Unfallverursacher ist nicht haftpflichtversichert und da er Arbeitslosengeld bezieht, kann er für den Schaden nicht aufkommen. Die Forderungsausfalldeckung gewährleistet dem Geschädigten dennoch einen vollen Versicherungsschutz, der ihn vor möglicherweise lebenslangen finanziellen Folgen bewahrt.

9. Benzinklausel: Be- und Entladeschäden an Kraftfahrzeugen (Premium-Schutz)

Schon mal von der „Benzinklausel“ gehört? Die Sachlage bei Schäden an Fahrzeugen kann schnell kompliziert werden, wenn sich Kfz-Versicherungen und Privathaftpflichtversicherungen einigen sollen. Mit der sogenannten Benzinklausel kann in kniffligen Fällen schnell Klarheit geschaffen werden, denn so übernimmt die private Haftpflichtversicherung beispielsweise Schäden, die durch Be- und Entladen von Fahrzeugen entstehen – und man spart sich die Zurückstufung der Kfz-Versicherung und steigende Beiträge. Bei nur 150 Euro Selbstbeteiligung sind Be- und Entladeschäden an Kraftfahrzeugen bis 2.500 Euro im Premium-Schutz abgesichert.

Ein Beispiel: Vor dem Baumarkt lädt ein Kunde lange Holzlatten in den Kofferraum seines PKWs. Dabei verursacht er durch eine ungeschickte Bewegung eine Delle im nebenstehenden Fahrzeug. Da das Missgeschick beim Beladen passiert ist, gilt das Auto als „in Betrieb genommen“. Rechtlich gesehen müsste hier also seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen, was steigende Versicherungsbeiträge bedeuten würde.

10. Drohnendröhnung: Die private Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen)

Drohnenfliegen wird immer beliebter und inzwischen sind auch gute Modelle schon als Hobbygerät erschwinglich. Damit aus dem Freizeitvergnügen kein finanzieller Absturz wird, sind Schäden, die durch den Betrieb von Drohnen (mit einem Gewicht bis 5 kg) im Premium-Schutz mitversichert.