Wer nix macht, macht was verkehrt: Die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung

Was für jeden einzelnen von uns die private Haftpflichtversicherung ist, leistet für Unternehmen jeder Größe im Geschäftsalltag die Betriebshaftpflichtversicherung; genauso unverzichtbar, wenn doch mal was schief geht.

Jeder macht mal Fehler. Wenn ich behaupten würde, dass ich in meiner Ausbildung, beruflichen Laufbahn und auch im privaten Bereich nie einen Fehler gemacht hätte, würden mir meine Klienten völlig zu Recht nicht glauben. Und ich unterstelle einfach mal, dass diesen auch schon der ein oder andere Lapsus unterlaufen ist. Gut, dass sich die meisten Fehler im privaten Bereich mit einer Entschuldigung aus der Welt schaffen lassen und man im besten Fall lernt, sie nicht zu wiederholen. Vor den Folgen schwererer Fehler, die zu Schäden an Eigentum oder sogar Gesundheit Dritter führen, bewahrt uns im Privatleben die Haftpflichtversicherung – die wirklich jeder abgeschlossen haben sollte! Im geschäftlichen Bereich erfüllt die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung diese wichtige Leistung und ist meiner Erfahrung nach ebenso unverzichtbar, egal für welches Unternehmen, gleich welcher Größe. Denn es kann jedem noch so erfahrenen und sorgfältigen Mitarbeiter und auch dem Unternehmer selbst passieren, dass er während der Arbeit fremdes Eigentum beschädigt, Dritte verletzt oder die Umwelt schädigt. 

Das bedeutet Haftpflicht

Aber was bedeutet Haftpflicht überhaupt? Und was deckt die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung ab? Der Begriff erklärt sich so: Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung leitet sich der Wortbestandteil „Pflicht“ nicht von der Pflicht sich zu versichern ab, sondern bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zum Schadenersatz. Das bedeutet, der Verursacher haftet unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Vermögen für einen Schaden, den er einem Dritten zugefügt hat. Er ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gibt es nur für besonders risikoreiche Berufsgruppen wie freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre, Architekten oder Bauingenieure, die eine Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung der gewerblichen Zulassung abschließen müssen. Im Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung schützt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur einzelne Personen, sondern den gesamten Betrieb, das gesamte Büro, die Kanzlei oder Praxis inklusive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie deckt im betrieblichen Kontext Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Was die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt – drei Praxisbeispiele

Beispiel 1: Personenschaden

Es hat über Nacht gefroren und der zuständige Mitarbeiter ist noch nicht ganz damit fertig geworden, das Betriebsgelände zu streuen, als bereits der erste Kunde zum Termin erscheint, prompt auf dem Weg ins Hauptgebäude ausrutscht und unglücklich stürzt. Hier kommt die DEVK-Betriebshaftpflicht für Behandlungskosten und Schmerzensgeld auf.

Beispiel 2: Sachschaden

Die Mitarbeiter einer Handwerksfirma führen umfangreiche Renovierungsarbeiten bei einem Kunden durch. Bei der Erneuerung des Treppengeländers entsteht beim Arbeiten mit der Flex ein starker Funkenflug, der Fensterrahmen wird beschädigt. Die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen und den Austausch schwer beschädigter Fenster.

Beispiel 3: Vermögensschaden

Der Arbeitgeber des im ersten Beispiel erwähnten, auf dem Betriebsgelände gestürzten, Kunden macht Schadensersatzansprüche geltend, da ihm durch die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters ein finanzieller Ausfall entstanden ist. Auch hier greift die DEVK-Betriebshaftpflicht.

Sicherheit, wenn die Sachlage komplexer wird – Beispiel Umwelthaftung

Zugegeben, diese drei Beispiele sind sehr einfach, die Zusammenhänge schnell erfasst: Es entsteht ein Schaden durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters, ein Dritter wird geschädigt. Wie eingangs schon geschrieben, jeder macht mal Fehler. Bedeutet das im Umkehrschluss, wer nichts macht, kann auch nichts falsch machen? Was passiert, wenn die Auswirkungen auf Dritte nicht so direkt erkennbar sind? Die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung sichert Unternehmen auch in komplexeren Fällen ab. Dazu ein Beispiel aus der Umwelthaftung:
Ein Öltankbesitzer lässt den Tank vorschriftsgemäß warten. Trotzdem läuft er aus. Das Öl verunreinigt das Wasser eines Fischteichs auf dem Nachbargrundstück. Ist das Öl ins Grundwasser gelangt, muss sogar mit zusätzlichen Folgeschäden gerechnet werden. Hier ist das Erkennen eines „Schuldigen“ gar nicht so einfach und trotzdem deckt die DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung den Schadensfall ab. Denn dieser Fall gehört zur sogenannten Gefährdungshaftung, die Haftung aufgrund von Besitz, Betrieb oder Unterhalt einer Einrichtung oder eines Gefahrenbereichs, welche eine Gefahrenquelle beziehungsweise ein Risiko darstellt. Auch Schadensfälle, die nur zum Besitz des versicherten Unternehmens gehören, sind also mit abgedeckt.

Sicherlich könnte ich noch unzählige weitere Beispiele nennen, in welchen die DEVK-Betriebshaftpflicht die Existenz von großen und kleinen Betrieben gerettet hat, aber am liebsten ist mir natürlich das persönliche Gespräch mit meinen Klienten. Denn so können wir gemeinsam genau die richtige DEVK-Betriebshaftpflichtversicherung abstimmen, damit Deckungssumme und Leistungsumfang zu den jeweiligen Ansprüchen passen und ein Schadensfall nicht existenzbedrohend wird. 

Jeder macht mal Fehler, aber einen Betrieb ohne Betriebshaftpflichtversicherung zu führen, lässt sich im Ernstfall nicht mit einer Entschuldigung aus der Welt schaffen.

Das versichere ich Euch

Guido Tepe

PS: Ich freue mich immer über Feedback, Anregungen und Fragen, die ich gerne persönlich oder auch hier im Blog beantworte. Denn ich will nicht nur gut versichern, sondern immer gut informieren.