Urlaubseuphorie jäh ausgebremst - Rundum-Sorglos-Schutz der DEVK hilft

In Niedersachsen starten bald die Sommerferien und natürlich ist das Thema Reiserücktrittsversicherung besonders durch Corona in aller Munde. Wir verraten, welche generellen Möglichkeiten der Versicherung es gibt und welche speziellen bei Corona gelten.

Versicherungsthemen sind häufig so beliebt wie Zahnarztbesuche: Eigentlich will man sich damit nicht beschäftigen, aber es führt kein Weg dran vorbei. In diesem Blog möchten wir häufig gestellte Fragen von Kunden beantworten – kurz und knackig. Aber auch Wissenswertes und Skurriles aus unserer Welt der Versicherungen teilen. Für alle, die mehr wissen wollen, gilt wie immer: gerne melden – das gilt natürlich für alle Themen, auch für die, die wir hier vielleicht noch nicht besprochen haben.

Ehrlich gesagt: Ich bin kein Corona-Experte. Aber trotzdem kommt das Thema in fast jedem Kundengespräch auf den Tisch. Warum? Ganz einfach: Weil alle wissen wollen, wie es mit ihren Versicherungen aussieht, wenn man sich im Urlaub oder kurz davor infiziert. Bei der Frage sind wir bei der DEVK in Lechtingen dann wiederum der richtige Ansprechpartner – von der Auslandsreisekrankenversicherung für den Corona-Fall im Ferienort bis zur Reiserücktrittsversicherung, falls eine Erkrankung den Urlaub unmöglich macht. Bei der DEVK bündeln wir alles zu diesem Thema unter dem Oberbegriff „Reiseversicherung“. Das beinhaltet dann die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittversicherung und Reisegepäckversicherung. Zu den letzten beiden Themen später mehr, zuerst aber geht’s um die Auslandsreisekrankversicherung:

DEVK sichert auch bei Corona ab, trotzdem gibt es Ausnahmen

Das wichtigste zu Beginn: Bei einer Erkrankung durch COVID-19 sind DEVK-Versicherte über die Auslandsreisekrankenversicherung im Urlaubsort im Rahmen der tariflich vereinbarten Leistungen abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt sogar, wenn Kunden in ein Land gereist sind, für das noch aktuelle Covid-19 bezogene Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen. In der Auslandsreisekrankenversicherung der DEVK gibt es, anders als bei anderen Unternehmen, keinen Leistungsausschluss hierzu in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beachten sollten aber auch die DEVK-Versicherten, und da will ich ganz ehrlich sein, einige wichtige Punkte. Denn mögliche Zusatzkosten sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Das gilt zum Beispiel für:

  • die Verlängerung des Auslands- und Hotelaufenthaltes aufgrund von Quarantänemaßnahmenvorsorgliche Corona-Tests sowie
  • die Ausstellung von Fit-to-Fly-Attesten als Auflage von Hotels bzw. Fluggesellschaften
  • Um- oder Neubuchungen von Rückflügen nach Deutschland
  • Rückholungen aus dem Ausland, u. a. wegen Grenzschließungen oder der Einstellung des Flugverkehrs

Die DEVK-Auslandsreisekrankenversicherung gilt natürlich nicht nur bei Corona, sondern auch in anderen Fällen. Wenn Kunden beispielsweise einen Unfall oder eine Verletzung im Ausland erleiden, dann sind sie mit uns gut versichert.. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem die Unterbringung, Behandlung und Operationen im Krankenhaus sowie notwendige Krankentransporte zum nächsten Arzt oder Krankenhaus. Außerdem zahlen wir auch den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport.

Neben Corona gibt es viele gute Gründe für Reiseversicherungen 

Neben der Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es bei der DEVK, zwei weitere Möglichkeiten der Absicherung im Urlaub – die Reiserücktrittversicherung ist dabei ein Klassiker. Diese greift, wenn eine Reise aus Krankheitsgründen abgesagt wird, aber auch bei komplett unvorhergesehenen Ereignissen: Unfälle, schwere Erkrankungen oder einen Todesfall. Es sind Dinge, mit denen man sich gar nicht auseinandersetzen möchte, wenn man einen tollen Urlaub plant. Aber ich kann Ihnen sagen: Es lohnt sich!

Zeitlicher Vorlauf, finanzielle Investition und Reiseteilnehmer sollten berücksichtigt werden

Die DEVK arbeitet mit der ERGO Reiseversicherung AG (ERV) zusammen und bietet zwei verschiedene Pakete zur Reiserücktrittversicherung an: die Versicherung für eine konkrete Reise und einen ganzjährigen Reiseschutz.

Zunächst einmal stellen mir meine Kunden häufig die Frage: Brauche ich eigentlich eine Reiserücktrittversicherung? Meine Gegenfrage ist dann: Wie viel haben Sie denn für die Reise bislang ausgegeben und mit wem verreisen Sie? Ratsam sind Versicherungen vor allem für Familien mit kleinen Kindern, Senioren sowie Viel- und Luxusreisende. Denn es macht einen Unterschied, ob Sie einen dreiwöchigen Urlaub mit der ganzen Familie auf den Malediven planen oder ein Wochenende mit Ihrem Partner in München verbringen. Drei Kriterien sind demnach entscheidend: Wie viel Geld haben Sie in die Reise gesteckt und wie hoch ist das Risiko, dass die Reise in der geplanten Konstellation nicht stattfinden kann.  Außerdem kommt es natürlich darauf an, wann sie die Reise antreten. Sollten Sie drei Monate im Voraus planen, kann leider immer was vorfallen. Das Risiko ist eine Woche vor der Abreise natürlich deutlich kleiner. 

Übrigens: Kunden haben generell keinen Anspruch auf Stornokosten, wenn sie aus Angst eine Reise absagen, sei es durch Corona, Terroranschläge oder anderen Vorfälle. Sofern also beispielsweise die Zahl der Neuinfizierten im Ferienort dramatisch ansteigen und Kunden lieber zu Hause bleiben, dann muss mit finanziellen Einbußen gerechnet werden.

Punktuell oder komplett versichern

So viel zu meiner ersten allgemeinen Einschätzung und damit kommen wir konkret zu den zwei Optionen einer Reiserücktrittversicherung bei der DEVK.

Bei einmaligen Versicherungen können Sie sich gegen hohe Reiserücktrittskosten absichern oder einen "Rundum-Sorglos-Schutz" abschließen. Hierzu gehört die Stornokosten-Versicherung, falls sie selbst den Urlaub absagen müssen und Kosten anfallen. Die Reiseabbruch-Versicherung greift, wie der Name schon sagt, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen. Bei verschiedenen Umständen wie zum Beispiel Schwangerschaftskomplikationen, schwere Schäden an Hab und Gut oder eine Kündigung, sorgt sie dafür, dass Kunden nicht genutzte Reiseleistungen erstattet bekommen und für den Fall, dass zusätzliche Rückreisekosten entstehen. Die Reisekranken-Versicherung kann auch einzeln abgeschlossen werden und sehr große Kosten ersparen. Denn miteinbegriffen sind hier die Erstattung notwendiger Heilbehandlungskosten im Ausland sowie der Krankenrücktransport. Zu guter Letzt gehört zum „Rundum-Sorglos-Schutz“ auch die Reisegepäck-Versicherung. Das bedeutet, wenn bei der Straftat eines Dritten das Gepäck beschädigt wurde oder abhandengekommen ist, dann werden hierfür die Kosten erstattet.

Die zweite Option, der ganzjährige Reiseschutz, ist vor allem für diejenigen empfehlenswert, die viel unterwegs sind. Der Reiseversicherungsschutz gilt ab Vertragsabschluss für die nächsten 365 Tage. Dabei sind nicht nur Urlaubsreisen, sondern auch Dienstreisen Teil des Angebots. Sie gilt für alle Reisen im In- und Ausland weltweit und beinhaltet sowohl die Stornokosten- als auch die Reiseabbruch-Versicherung. Dabei sind alle Reisen ab 50 Kilometer versichert. Wenn das Reiseziel weniger als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt ist? Dann ist die Reise versichert, wenn sie mindestens eine Übernachtung beinhaltet.

Wie immer in unserem Geschäft lässt sich keine pauschale Aussage treffen, ob sich eine Versicherung lohnt. Aber dieser Blogbeitrag zeigt, dass bei vielen verschiedenen Konstellationen eine Versicherung empfehlenswert ist. Vor dem Vertragsabschluss ist es aber empfehlenswert, sich noch mal über die genauen Konditionen der einzelnen Versicherungen zu informieren. Und damit noch einmal kurz zurück zu Corona. Wie und in welchem Umfang welches Paket der Reiserücktrittsversicherung bei der aktuellen Entwicklung und in welchem Einzelfall greift, beantworte ich gerne im persönlichen Gespräch

Das versichere ich Euch,

Guido Tepe