Wenn es vor der eigenen Haustür kracht, kann es teuer werden

vom 06.10.2020

DEVK-Kunden sind mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert!

NEWS Laub

Die Bäume verlieren ihre Blätter, die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken merklich: Der Herbst ist da! Für viele Eigentumsbesitzer beginnt damit eine ungemütliche Zeit, die bis in den Frühling reicht. Erst kommt das Laub, im Winter dann Schnee und Eis. All das muss ab jetzt regelmäßig entfernt werden – sonst drohen Klagen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der DEVK schützt vor Schadenersatzforderungen, wenn aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Dritte zu Schaden kommen. Wobei die rechtliche Situation hier eindeutig ist: Besitzer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind unbegrenzt für Schäden haftbar, die auf Verletzung der Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor Millionenschäden

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der DEVK bietet zwei verschiedene Versicherungsmodelle an: Zum einen auf Basis der Versicherungssumme von 10 Millionen Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Million Euro für Vermögensschäden. Zum anderen 5 Millionen Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Million Euro für Vermögensschäden. Die Summen wirken auf den ersten Blick hoch, basieren aber auf Erfahrungswerten und sind in der Praxis ebenso üblich wie notwendig. Denn insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, kann es teuer werden.

Ein fast schon klassischer Fall beim ersten Schnee: Besitzer sind ihrer Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen, eine Person rutscht aus und zieht sich schwere Kopfverletzungen zu, die langfristige Auswirkungen auf das Berufsleben haben. Ein weiteres Beispiel sind Dachziegel, die bei Sturm auf den Gehweg fallen und einen großen Schaden anrichten – bei Menschen, aber auch bei Autos. Und selbst eine defekte Lampe im Treppenhaus kann für Hausbesitzer teuer werden, wenn jemand deswegen stolpert und sich verletzt. Ähnliche Beispiele gibt es noch viele. Einmal enden sie mehr, ein anderes Mal weniger schlimm.

Eine gute Versicherung schützt nicht vor Verantwortung

Wie bei jeder DEVK-Versicherung ist auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kein Freifahrtschein: Versicherungen können prüfen, ob bei bestimmten Unfällen eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wenn zum Beispiel das Licht im Treppenhaus dauerhaft nicht funktioniert, dann ist das ein vermeidbarer Unfall.

Übrigens: Bei der DEVK ist bei den aktuellen Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus Bestandteil des Versicherungsschutzes.