Wer bezahlt beim Unfall mit Sommerreifen im Winter?

vom 01.10.2020

Mit der KfZ-Haftpflichtversicherung der DEVK auch von O bis O sicher unterwegs

News Oktober

Wenn die Tage kürzer werden und das Wetter schlechter, dann denken viele Autofahrer an den Merkspruch aus der Fahrschule: „Winterreifen von O bis O“, also von Oktober bis Ostern. Allerdings gilt diese Aussage nur als grobe Orientierung, rechtlich hat sie keine Relevanz. Denn in Deutschland gibt es keine ausdrückliche Winterreifenpflicht. Es bestehtdie situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Wer bei winterlichen Temperaturen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, zahlt ein Bußgeld und bekommt Punkte in Flensburg. Das gilt natürlich auch für DEVK-Kunden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der DEVK tritt jedoch auch dann für verursachte Schäden ein, wenn der Versicherungsnehmer trotz winterlicher Wetterverhältnisse einmal nicht die vorgeschriebenen Winterreifen verwendet hat.


Fehlende Winterreifenpflicht schützt Autofahrer nicht vor Verantwortung 

Anders verhält es sich allerdings bei der DEVK-Vollkasko, weil hier der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden kann und zwar dann, wenn sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhält. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand mit Sommerreifen ins Skigebiet fährt. Ob allerdings tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird von Fall zu Fall geprüft. Die DEVK bietet jedoch grundsätzlich auch für grob fahrlässig herbeigeführte Kaskoschäden Versicherungsschutz.

Hintergrund:

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine geeignete Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor. Was geeignet ist, bestimmt aber nicht der Autofahrer, sondern vielmehr ein erneuter Blick in die Straßenverkehrsordnung. Hier ist klar formuliert, dass Reifen dann für den Winter geeignet sind, wenn beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs eine Verbesserung gegenüber Sommerreifen vorliegt.

Übrigens:

Mit dem Reifenwechsel-Scheck (im KFZ-PREMIUM-Tarif) können DEVK-Kunden jeweils zu Beginn der Winter- bzw. Sommersaison - insgesamt vier Mal - einen Radwechsel inklusive Einlagerung in Anspruch nehmen. Der Reifenwechsel-Scheck kann bei einem Reifenpartner der DEVK eingelöst werden und gilt für vier auf Felgen montierte Reifen. Je Wechsel wird ein Eigenanteil von 19,90 Euro fällig.